Mythen und Märchen im Mietrecht

Ob im Studentenwohnheim, einer WG oder Mietwohnung – es gibt viele Gerüchte über Rechte und Pflichten der Mieter. Für uni38 deckt Dr. jur. Tobias O. Keber Irrtümer auf und gibt Tipps für das Wohnen auf der sicheren Seite des Mietrechts.
Die „3-Nachmieter-Regel"
Wenn ein Mieter schon vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist „aus dem Vertrag heraus" will, muss er nur drei Nachmieter präsentieren. „Das ist ein Gerücht", stellt Keber fest. „So einfach ist das nicht. Grundsätzlich kann sich der Vermieter seinen Vertragspartner aussuchen und muss sich nicht für den Vorgeschlagenen entscheiden. Wenn man bereits im Mietvertrag eine Ersatzmieterklausel vereinbart hat, stehen die Chancen allerdings besser. Dann muss der Vermieter den Vorgeschlagenen grundsätzlich akzeptieren."
Der Vermieter hat einen Zweitschlüssel
Plötzlich steht der Vermieter in der Wohnung und will nach dem Rechten sehen. „Ohne Zustimmung des Mieters darf er die Wohnung nicht betreten", sagt Keber. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist verfassungsrechtlich garantiert. Es gibt aber Ausnahmen. Ist der Mieter beispielsweise verreist und ein Wasserrohr leckt, darf der Vermieter die Wohnung betreten, um den Schaden zu begrenzen.
Recht auf eine Party im Monat
Dazu Keber: „Rechtlich wird das Feiern weder unmittelbar verboten noch erlaubt. Grundsätzlich muss der Mieter die allgemeine Nachtruhe ab 22 Uhr einhalten. Schlägt er öfter über die Strenge, kann dies Abmahnungen durch den Vermieter zur Folge haben und im Extremfall sogar eine Kündigung rechtfertigen. Ratsam ist es in jedem Fall, die übrigen Hausbewohner vorab über eine geplante Feier zu informieren. Am besten, man lädt sie gleich mit ein."
Die Gesamtschuldnerschaft in einer WG
In einer WG stehen oftmals mehrere Personen im Mietvertrag. „Ist einer der Mieter nicht zahlungsfähig, kann der Mitbewohner rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Er hat dann zwar einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen WG-Bewohner, wenn der allerdings über alle Berge ist, hilft einem das wenig." Seinen Mitbewohner sollte man sich vor diesem Hintergrund genau anschauen.
Florian Koch und Birgit Fischer


